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   BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96   

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BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96 (https://dejure.org/1996,8577)
BVerwG, Entscheidung vom 19.12.1996 - 2 B 91.96 (https://dejure.org/1996,8577)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Dezember 1996 - 2 B 91.96 (https://dejure.org/1996,8577)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfbarkeit einer amtsärztlichen Untersuchung durch das Richterdienstgesetz oder durch die Gerichte der allgemeinen Veraltungsgerichtsbarkeit - Rechtswegeröffnung zum Richterdienstgericht in Abgrenzung zur Eröffnung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - (BVerwGE 67, 222 ff. = Buchholz 238.5 § 26 Nr. 1) rechtsgrundsätzlich entschieden, daß der Rechtsweg zum Richterdienstgericht nicht nur nach dem Anfechtungsgegenstand ("Maßnahme der Dienstaufsicht"), sondern auch nach dem Anfechtungsgrund ("aus Gründen des § 26 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes") abgegrenzt wird.

    Wegen des "Nebeneinander zweier Rechtswege für ein und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund" (Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - <BVerwGE 67, 222, 226 [BVerwG 09.06.1983 - 2 C 34/80] = Buchholz 238.5 § 26 Nr. 1 S. 4>) hat der Richter selbst zu bestimmen, welches Gericht er anrufen möchte.

  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
    Die Beschwerde rügt zu Unrecht, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - (DVBl 1993 S. 995) ab.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 11.05.1971 - VI B 59.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zusage der Übernahme in den

    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Rechtsauffassung ist, als sie die zitierte Entscheidung trägt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 11. Mai 1971 - BVerwG 6 B 59.70 - , vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Wegen der unterschiedlichen Streitgegenstände der Entscheidungen besteht daher auch keine gegenseitige Bindungswirkung (BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15 - NVwZ 2016, 764 Rn. 93; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ; Beschlüsse vom 19. Dezember 1996 - 2 B 91.96 - juris Rn. 3 und vom 17. September 2009 - 2 B 69.09 - BVerwGE 134, 388 Rn. 10; BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 31. Januar 1984 - RiZ 3/83 - BGHZ 90, 41 ; Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl. 2009, § 68 Rn. 2, 5; Stober, DRiZ 1976, 68 , vgl. auch BT-Drs.
  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09

    Zweifel an Dienstfähigkeit eines Richters; Untersuchungsanordnung; ärztliche

    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 - 5 O 4010/97 - NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 - 3 BS 164/05 - NVwZ 2006, 715).

    Dieses "Nebeneinander zweier Rechtswege" für einen und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund hat zur Folge, dass der Richter durch die Begründung seines Antrags weitgehend selbst entscheidet, ob die Maßnahme - wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit - vom Richterdienstgericht oder - wegen sonstiger Rechtsverletzung - vom Verwaltungsgericht nachgeprüft werden soll (a.a.O. S. 226 f.; ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 2 B 91.96 - [...]).

  • BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 70.09

    Versetzung eines Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Überprüfung

    Allein der Bezug zu einem möglichen Verfahren auf Versetzung des Richters in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit rechtfertigt nicht die Zuständigkeit des Dienstgerichts für die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Untersuchungsanordnung (i. Erg. ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Oktober 1997 5 O 4010/97 NVwZ-RR 1998, 695; OVG Bautzen, Beschluss vom 17. November 2005 3 BS 164/05 NVwZ 2006, 715).

    Dieses "Nebeneinander zweier Rechtswege" für einen und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund hat zur Folge, dass der Richter durch die Begründung seines Antrags weitgehend selbst entscheidet, ob die Maßnahme wegen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit vom Richterdienstgericht oder wegen sonstiger Rechtsverletzung vom Verwaltungsgericht nachgeprüft werden soll (a.a.O. S. 226 f.; ebenso Beschluss vom 19. Dezember 1996 BVerwG 2 B 91.96 juris).

  • BGH, 12.12.2001 - RiZ(R) 4/00

    Revision eines psychisch erkrankten Richters gegen die Versetzung in den

    Gegen diese Anordnung war er zunächst - erfolglos - im Verwaltungsrechtsweg vorgegangen; seine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1996 - 2 L 5597/93 - ist vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 19. Dezember 1996 - 2 B 91/96 - als unbegründet zurückgewiesen worden.
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 23.07.2021 - DG 1/16
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht und des Dienstgerichts des Bundes, dass der Rechtsweg zum Richterdienstgericht nicht nur nach dem Anfechtungsgegenstand ("Maßnahme der Dienstaufsicht"), sondern auch nach dem Anfechtungsgrund ("aus Gründen des § 26 Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes") abgegrenzt wird (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 2 B 91/96 -, Rn. 3, juris).

    Der Rechtsweg zur allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO) ist gegen alle Maßnahmen des Dienstherrn gegeben, die geeignet sind, den Richter - ebenso wie den Beamten - in seiner individuellen Rechtssphäre zu verletzen, in der er dem Dienstherrn nicht ausschließlich als Amtswalter und Glied der Verwaltung, sondern als Träger eigener Rechte gegenübertritt (BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 1996 - 2 B 91/96 -, Rn. 3, juris; BGH, Urteil vom 12. Mai 2020 - RiZ (R) 3/19 -, Rn. 16, juris, m.w.N.).

  • VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08

    Amtsärztliche Untersuchung; Maßnahme der Dienstaufsicht; Zuständigkeit der

    Insoweit besteht auch ein Unterschied zur Rechtslage, wie sie dem Beschluss des BVerwG vom 19.12.1996 (2 B 91/96) zugrunde gelegen haben dürfte.
  • OVG Brandenburg, 17.11.1998 - 2 B 74/98

    Konkurrentenklage bezüglich der Besetzung einer Stelle als Proberichter;

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